Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenerstattung; Kosten für einen Rechtsbeistand; Parlamentarisches Untersuchungsverfahren
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 23.11.1988 - 6 A 97/88
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91
- BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83
Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91
Vielmehr muß ihm die Möglichkeit gegeben werden, auf das Verfahren Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 66, 313, 318 f.; 38, 105, 111).Dieser verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch beinhaltet auch das Recht, sich durch einen Rechtsbeistand vertreten zu lassen (vgl. BVerfGE 66, 313, 319; 39, 238, 243).
- BVerwG, 22.04.1977 - VII C 49.74
Hochschullehrer - Mittelverteilung - Grundausstattung - Umfang des Teilhaberechts
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91
Nur dann ist der soziale Rechtsstaat Garant für die Umsetzung des grundrechtlichen Wertesystems in die Wirklichkeit (vgl. BVerwG 52, 339,344).Nur in Ausnahmefällen ergibt sich ein Leistungsanspruch unmittelbar aus der Verfassung )vgl. BVerwGE 52, 339, 346).
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91
Dem Einzelnen steht ein solches Leistungsrecht allerdings nur dann zu, wenn es zur Verwirklichung einer wichtigen grundrechtlichen Position unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 35, 79, 116).
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91
Vielmehr muß ihm die Möglichkeit gegeben werden, auf das Verfahren Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 66, 313, 318 f.; 38, 105, 111). - BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91
Dieser verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch beinhaltet auch das Recht, sich durch einen Rechtsbeistand vertreten zu lassen (vgl. BVerfGE 66, 313, 319; 39, 238, 243). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91
Unter Berücksichtigung dessen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Beschuldigten im Strafverfahren über den Wortlaut des § 140 Abs. 2 StPO hinaus ein Pflichtverteidiger auf Staatskosten zu bestellen, wenn der Beschuldigte aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten für einen gewählten Verteidiger nicht aufzubringen vermag (BVerfGE 46, 202, 210). - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 307/83
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Beiordnung eines Zeugenbeistands
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91
Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß selbst der mittellose Zeuge die Kosten selbst zu tragen hat, da er den Rechtsbeistand im eigenen Interesse heranzieht (vgl. BVerfG, NStZ 83, S. 374). - BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
Bundesrecht - Parlamentarisches Untersuchungsverfahren - Kostenerstattung für …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91
Seine gegen das OVG-Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das BVerwG durch Beschl. vom 31.3.1992 - 7 B 25.92 - zurückgewiesen. - LG Hannover, 09.02.1987 - 31 Qs 10/87
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91
Zwar steht zu bedenken, ob nicht der Staat jedenfalls dann die Kosten eines für den Zeugen unerläßlichen Rechtsbeistandes zu tragen hat, wenn ihm die dafür erforderlichen finanziellen Mittel fehlen (vgl. LG Hannover, Strafverteidiger 1987, S. 526).